Waldbrandschutzverordnung in Kraft 12-07-2022
  

Mit 12-07-2022 ist die Waldbrandschutz-Verordnung für den Bezirk Gmunden in Kraft getreten. Diese besagt, dass in allen Waldgebieten im Bezirk Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen das Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 € oder Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft. Die Verordnung ist auf der (digitalen) Amtstafel der BH Gmunden bzw.  der Gemeinde Roitham am Traunfall zu finden und ist bis 31.10.2022 gültig.

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